§ 14 EStGVeräußerung des Betriebs
(1) ¹Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils an einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen erzielt werden. ²§ 16 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 nicht zu gewähren ist, wenn der Freibetrag nach § 14a Absatz 1 gewährt wird.
(2) ¹Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert und verbleibt mindestens eine Fläche, die der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren im Sinne des § 13 Absatz 1 zu dienen bestimmt ist, liegt unabhängig von der Größe dieser Fläche keine Betriebsaufgabe vor. ²§ 16 Absatz 3b bleibt unberührt.
(3) ¹Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus einer Mitunternehmerschaft aus, gelten diese unabhängig von ihrer Größe auch bei fortgeführter oder erstmaliger Verpachtung bis zu einer Veräußerung oder Entnahme bei diesem weiterhin als Betriebsvermögen. ²Dies gilt entsprechend für Grundstücke des bisherigen Sonderbetriebsvermögens des einzelnen Mitunternehmers. ³Die Sätze 1 und 2 sind nur anzuwenden, wenn mindestens eine übertragene oder aus dem Sonderbetriebsvermögen überführte Fläche der Erzeugung von Pflanzen oder Tieren im Sinne des § 13 Absatz 1 zu dienen bestimmt ist. ⁴Für den übernehmenden Mitunternehmer gilt § 16 Absatz 3b entsprechend.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 14 EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 14 EStRRichtlinieWechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen
Veräußerungsgewinn (1) ¹Entschädigungen, die bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs im Veräußerungspreis enthalten sind, sind – vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 – bei der Ermittlung des steuerpflichtigen…
- H 14 (Feldinventar) EStHHinweisFeldinventar
Ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, ist daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können (BFH…
- H 14 (Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin) EStHHinweisKörperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin
Setzt ein Stpfl. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Erbin seines land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers (BFH…
- H 14 (Parzellenweise Verpachtung) EStHHinweisParzellenweise Verpachtung
H 16 (5)
- H 14 (Rückverpachtung) EStHHinweisRückverpachtung
Eine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Betriebs veräußert und sogleich an den Veräußerer zurückverpachtet werden (BFH vom 28.03.1985 – IV R 88/81, BStBl II S. 508).
- H 14 (Teilbetrieb) EStHHinweisTeilbetrieb
– R 14 Abs. 4, 5 und R 16 Abs. 3 – BMF vom 18.05.2018 (BStBl I S. 689), Tz. III.
- H 14 (Verpachtung) EStHHinweisVerpachtung
– Der Verpächter hat ein Wahlrecht zwischen Betriebsaufgabe und Fortführung des Betriebs (BFH vom 15.10.1987 – IV R 66/86, BStBl II 1988 S. 260 und vom 28.11.1991 – IV R 58/91, BStBl II 1992 S. 521). – Zur Übertragung…
Rechtsprechung des BFH zu § 14 EStG
18 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 10.05.2023, II R 3/21BStBl/amtlich
Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten…
- BFH, Urteil vom 17.05.2018, VI R 66/15BStBl/amtlich
1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017 VI R 63/15, BFHE 260, 138) . 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den…
- BFH, Urteil vom 17.05.2018, VI R 73/15BStBl/amtlich
1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017 VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den…
- BFH, Urteil vom 25.04.2018, VI R 51/16BStBl/amtlich
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird.
- BFH, Urteil vom 16.11.2017, VI R 63/15BStBl/amtlich
1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431) . 2. Landwirtschaftliche Nutzflächen von…
- BFH, Urteil vom 09.03.2017, VI R 86/14BStBl/amtlich
1. Bei einem Forstbetrieb, insbesondere einem sog. aussetzenden Betrieb, ist die Totalgewinnprognose objektbezogen, d.h. generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen oder bei Erwerb bereits hergestellter Baumbestände verbleibenden…
- BFH, Urteil vom 16.05.2013, IV R 23/11BStBl/amtlich
1. Die Einkommensteuerschuld, die aus der Verwertung der zur Insolvenzmasse (und zum Betriebsvermögen) gehörenden Wirtschaftsgüter resultiert, ist als sonstige Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren . 2. Diese…
- BFH, Urteil vom 11.11.2010, IV R 17/08BStBl/amtlich
1. Die Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen gehört zum Veräußerungserlös, wenn sie dem Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus der GbR bewilligt wurde . 2. Ein Wahlrecht zur Besteuerung der…
- BFH, Beschluss vom 20.04.2020, VI S 9/19 (PKH)NV
1. NV: Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Dritte aufgegeben (Bestätigung des BFH-Urteils vom 16.11.2017 - VI R 63/15, BFHE 260, 138) . 2. NV: Die…
- BFH, Urteil vom 12.03.2020, VI R 35/17NV
1. NV: Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die…
- BFH, Beschluss vom 11.05.2017, VI B 105/16NV
1. NV: Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wird nicht durch die bloße Einstellung der Eigenbewirtschaftung aufgegeben, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so dass die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben…
- BFH, Urteil vom 29.03.2017, VI R 82/14NV
1. NV: Wer einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich erwirbt, ihn aber nicht selbst bewirtschaftet, sondern im unmittelbaren Anschluss an den Erwerb verpachtet, kann als Verpächter nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber…
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Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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