H 14 (Rückverpachtung) EStH
Aus dem amtlichen WortlautEine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Betriebs veräußert und sogleich an den Veräußerer zurückverpachtet werden (BFH vom 28.03.1985 – IV R 88/81, BStBl II S. 508).
Amtlicher Wortlaut
Eine Betriebsveräußerung liegt auch vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Betriebs veräußert und sogleich an den Veräußerer zurückverpachtet werden (>BFH vom 28.03.1985 – IV R 88/81, BStBl II S. 508).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 14 EStG – Veräußerung des Betriebs
(1) ¹Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils an einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen erzielt werden. ²§ 16 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 nicht zu gewähren ist, wenn der Freibetrag nach § 14a Absatz 1 gewährt wird. (2) ¹Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb durch die Entnahme, Überführung oder Übertragung von Flächen verkleinert und verbleibt mindestens eine Fläche, die der Erzeugung…
§ 14 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 14 EStG
- R 14 EStR – Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und BetriebsteilenEStH
- H 14 (Feldinventar) EStH – FeldinventarEStH
- H 14 (Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin) EStH – Körperschaft des öffentlichen Rechts als ErbinEStH
- H 14 (Parzellenweise Verpachtung) EStH – Parzellenweise VerpachtungEStH
- H 14 (Teilbetrieb) EStH – TeilbetriebEStH
- H 14 (Verpachtung) EStH – VerpachtungEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 14 EStG
6 von 18 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 10.05.2023, II R 3/21Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des…
- BFH, Urteil vom 17.05.2018, VI R 66/151. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017 VI R 63/15, BFHE 260, 138) . 2. Das…
- BFH, Urteil vom 17.05.2018, VI R 73/151. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017 VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das…
- BFH, Urteil vom 25.04.2018, VI R 51/16Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt…
- BFH, Urteil vom 16.11.2017, VI R 63/151. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431) .…
- BFH, Urteil vom 09.03.2017, VI R 86/141. Bei einem Forstbetrieb, insbesondere einem sog. aussetzenden Betrieb, ist die Totalgewinnprognose objektbezogen, d.h. generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen oder bei Erwerb bereits…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche