§ 16 BewGBegrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Nutzungen eines Wirtschaftsguts kann der Jahreswert dieser Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert durch 18,6 geteilt wird.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 1.2.1991 I 230. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 16 BewG
6 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 28.05.2019, II R 4/16BStBl/amtlich
Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen…
- BFH, Urteil vom 09.04.2014, II R 48/12BStBl/amtlich
1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. 2. §…
- BFH, Urteil vom 20.11.2013, II R 38/12BStBl/amtlich
Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die…
- BFH, Urteil vom 15.12.2010, II R 41/08BStBl/amtlich
1. Bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen. 2. Eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für…
- BFH, Beschluss vom 02.12.2020, II B 38/20NV
1. NV: Ein Grundstückswert ist auch dann gesondert festzustellen, wenn er für die Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen benötigt wird. 2. NV: Es ist der Grundstückswert für das gesamte Grundstück festzustellen, auch wenn sich das Nutzungsrecht nur auf…
- BFH, Beschluss vom 09.02.2017, II B 38/15NV
1. NV: Wird bei einer Grundstücksschenkung ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers (Auflage) eingeräumt und ist der Nießbrauch bei der Schenkungsteuer abziehbar, unterliegt die Grundstücksschenkung hinsichtlich des Werts des Nießbrauchs der Grunderwerbsteuer.…
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