2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.12.2020 – II B 38/20

Erbschaftsteuer: Höchstbetrag des Werts eines Nießbrauchrechts
ECLI: DE:BFH:2020:B.021220.IIB38.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Grundstückswert ist auch dann gesondert festzustellen, wenn er für die Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen benötigt wird.

Leitsatz

  1. NV: Ein Grundstückswert ist auch dann gesondert festzustellen, wenn er für die Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen benötigt wird.
  2. NV: Es ist der Grundstückswert für das gesamte Grundstück festzustellen, auch wenn sich das Nutzungsrecht nur auf einen Teil des Grundstücks bezieht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 04.03.2020 - 7 K 924/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 4. März 2020, Az: 7 K 924/18, Urteil; nachgehend BFH, 15. April 2021, Az: II S 6/21, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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