2. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 15.12.2010 – II R 41/08

Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen - Verzicht auf gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG - Gemischte Schenkung durch Verzicht auf Nießbrauch gegen Übernahme einer dauernden Last - Bindungswirkung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids - Keine Anwendung des § 16 BewG bei Ermittlung des Verkehrswerts von Nutzungen

Aus dem Leitsatz

1. Bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen.

Leitsatz

  1. Bei der Berechnung des Höchstwerts i.S. des § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen.
  2. Eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG ist entbehrlich, wenn aufgrund eines bereits gesondert festgestellten Grundbesitzwerts eine weitere gesonderte Feststellung für den Stichtag denselben Grundbesitzwert ergäbe.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 23. Januar 2008, Az: 4 K 4101/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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