BFH, Urteil vom 20.11.2024 – II R 38/22
Aus dem Leitsatz
Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Leitsatz
Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18.08.2022 - 7 K 1800/21 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 18. August 2022, Az: 7 K 1800/21, Urteil; nachgehend BVerfG, 7. August 2025, Az: 1 BvR 882/25, Nichtannahmebeschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 14 Abs. 1 BewGLebenslängliche Nutzungen und Leistungen
- § 14 Abs. 2 BewGLebenslängliche Nutzungen und Leistungen
- Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 157 AEUV
- § 12 Abs. 1 ErbStGBewertung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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