Formel des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG?
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Zum Thema Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Formel des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG?
Veräußerungspreis − Veräußerungskosten − Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2 S. 1 EStG; inkl. nachträglicher AK nach § 17 Abs. 2a EStG)
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A war von 2021 bis 2024 zu 3 % an der X-GmbH beteiligt. 2024 veräußerte er 2,5 %; die restlichen 0,5 % veräußert er im Mai 2026 mit Gewinn. Wie ist die Veräußerung 2026 zu behandeln?
§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt eine Beteiligung von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Voraussetzung ist erfüllt (3 % bis 2024). § 20 Abs. 2 EStG tritt zurück (§ 20 Abs. 8 EStG); § 23 EStG ist gegenüber den hier einschlägigen Einkünften aus § 17 EStG subsidiär (§ 23 Abs. 2 EStG).
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B veräußert seine 100 %-Beteiligung an der B-GmbH. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beträgt 40.000 €. Wie hoch ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG?
Der Gewinn übersteigt die Kürzungsgrenze von 36.100 € um 3.900 €. Der Freibetrag von 9.060 € ermäßigt sich um diesen Betrag auf 5.160 €. Bezugsgröße ist der steuerpflichtige Teil (60 %) des Gewinns (R 17 Abs. 9 EStR). 3.900 € ist nur der Kürzungsbetrag.
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In welchem VZ entsteht der Gewinn nach § 17 EStG?
Im VZ der Veräußerung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums; BFH, Urteil vom 18.11.2014, IX R 30/13), unabhängig vom Zufluss des Kaufpreises (BFH, Urteil vom 20.07.2010, IX R 45/09).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Wo ist der Verlustausschluss bei § 17 EStG geregelt?
§ 17 Abs. 2 S. 6 EStG: Buchst. a (unentgeltlich erworbene Anteile), Buchst. b (entgeltlich erworbene Anteile, die nicht fünf Jahre zu einer Beteiligung gehörten – Ausnahme: Begründung/Aufstockung).
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
[…]
(2) ¹Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. ²In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der Anteile ihr gemeiner Wert. ³Weist der Veräußerer nach, dass ihm die Anteile bereits im Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 1 zuzurechnen waren und dass der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene […]
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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche