Wissensfrage · Einkommensteuer

Formel des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG?

Wissensfrage zu Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Formel des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG?

    Veräußerungspreis − Veräußerungskosten − Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2 S. 1 EStG; inkl. nachträglicher AK nach § 17 Abs. 2a EStG)

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    A war von 2021 bis 2024 zu 3 % an der X-GmbH beteiligt. 2024 veräußerte er 2,5 %; die restlichen 0,5 % veräußert er im Mai 2026 mit Gewinn. Wie ist die Veräußerung 2026 zu behandeln?

    § 17 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt eine Beteiligung von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Voraussetzung ist erfüllt (3 % bis 2024). § 20 Abs. 2 EStG tritt zurück (§ 20 Abs. 8 EStG); § 23 EStG ist gegenüber den hier einschlägigen Einkünften aus § 17 EStG subsidiär (§ 23 Abs. 2 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    B veräußert seine 100 %-Beteiligung an der B-GmbH. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beträgt 40.000 €. Wie hoch ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG?

    Der Gewinn übersteigt die Kürzungsgrenze von 36.100 € um 3.900 €. Der Freibetrag von 9.060 € ermäßigt sich um diesen Betrag auf 5.160 €. Bezugsgröße ist der steuerpflichtige Teil (60 %) des Gewinns (R 17 Abs. 9 EStR). 3.900 € ist nur der Kürzungsbetrag.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    In welchem VZ entsteht der Gewinn nach § 17 EStG?

    Im VZ der Veräußerung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums; BFH, Urteil vom 18.11.2014, IX R 30/13), unabhängig vom Zufluss des Kaufpreises (BFH, Urteil vom 20.07.2010, IX R 45/09).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Wo ist der Verlustausschluss bei § 17 EStG geregelt?

    § 17 Abs. 2 S. 6 EStG: Buchst. a (unentgeltlich erworbene Anteile), Buchst. b (entgeltlich erworbene Anteile, die nicht fünf Jahre zu einer Beteiligung gehörten – Ausnahme: Begründung/Aufstockung).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Einkommensteuergesetz

[…]

(2) ¹Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. ²In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der Anteile ihr gemeiner Wert. ³Weist der Veräußerer nach, dass ihm die Anteile bereits im Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 1 zuzurechnen waren und dass der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene […]

Vollständiger Wortlaut von § 17 EStG

Das ganze Thema lernen

Weitere Fragen zu Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Würden Sie den Klausurfall lösen?

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat