Wissensfrage · Einkommensteuer

Wo ist der Verlustausschluss bei § 17 EStG geregelt?

Wissensfrage zu Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Wo ist der Verlustausschluss bei § 17 EStG geregelt?

    § 17 Abs. 2 S. 6 EStG: Buchst. a (unentgeltlich erworbene Anteile), Buchst. b (entgeltlich erworbene Anteile, die nicht fünf Jahre zu einer Beteiligung gehörten – Ausnahme: Begründung/Aufstockung).

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    Klausurfrage · eigene Seite

    B veräußert seine 100 %-Beteiligung an der B-GmbH. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beträgt 40.000 €. Wie hoch ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG?

    Der Gewinn übersteigt die Kürzungsgrenze von 36.100 € um 3.900 €. Der Freibetrag von 9.060 € ermäßigt sich um diesen Betrag auf 5.160 €. Bezugsgröße ist der steuerpflichtige Teil (60 %) des Gewinns (R 17 Abs. 9 EStR). 3.900 € ist nur der Kürzungsbetrag.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welcher der folgenden Vorgänge führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten iSd § 17 Abs. 2a EStG?

    Einlagen, gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehensverluste und Bürgschaftsausfälle nennt Nr. 1 bis 3 des § 17 Abs. 2a S. 3 EStG ausdrücklich. Ein Nutzungsvorteil (Zinsverzicht) ist dagegen kein einlagefähiges Wirtschaftsgut und erhöht die AK nicht (H 8.9 (Nutzungsvorteile) KStH).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Welche Normen regeln das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG?

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Freibetrag und Kürzungsgrenze nach § 17 Abs. 3 EStG?

    9.060 € Freibetrag, ermäßigt um den Betrag, um den der Gewinn 36.100 € übersteigt – jeweils anteilig nach veräußerter Quote (§ 17 Abs. 3 EStG), bezogen auf den steuerpflichtigen (60 %-)Gewinn (R 17 Abs. 9 EStR).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Einkommensteuergesetz

[…]

(2) ¹Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. ²In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 tritt an die Stelle des Veräußerungspreises der Anteile ihr gemeiner Wert. ³Weist der Veräußerer nach, dass ihm die Anteile bereits im Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 1 zuzurechnen waren und dass der bis zu diesem Zeitpunkt entstandene […]

Vollständiger Wortlaut von § 17 EStG

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