Wissensfrage · Einkommensteuer

In welchem VZ entsteht der Gewinn nach § 17 EStG?

Wissensfrage zu Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    In welchem VZ entsteht der Gewinn nach § 17 EStG?

    Im VZ der Veräußerung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums; BFH, Urteil vom 18.11.2014, IX R 30/13), unabhängig vom Zufluss des Kaufpreises (BFH, Urteil vom 20.07.2010, IX R 45/09).

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    C erleidet bei der Veräußerung einer 20 %-Beteiligung (seit 2015 gehalten) einen Verlust von 50.000 €. Wie wirkt sich dieser aus?

    Das Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) gilt auch im Verlustfall: 60 % von 50.000 € = 30.000 € (BFH, Urteil vom 02.09.2014, IX R 43/13). Ein Verlustausschluss nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG greift nicht (Beteiligung seit mehr als fünf Jahren ≥ 1 %). Dieser § 17-Verlust ist nach § 2 Abs. 3 EStG mit anderen Einkünften ausgleichsfähig; § 20 Abs. 6 EStG betrifft Kapitaleinkünfte.

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    A war von 2021 bis 2024 zu 3 % an der X-GmbH beteiligt. 2024 veräußerte er 2,5 %; die restlichen 0,5 % veräußert er im Mai 2026 mit Gewinn. Wie ist die Veräußerung 2026 zu behandeln?

    § 17 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt eine Beteiligung von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Voraussetzung ist erfüllt (3 % bis 2024). § 20 Abs. 2 EStG tritt zurück (§ 20 Abs. 8 EStG); § 23 EStG ist gegenüber den hier einschlägigen Einkünften aus § 17 EStG subsidiär (§ 23 Abs. 2 EStG).

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    Welche Vorgänge stehen der Veräußerung nach § 17 EStG gleich?

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    100 %-Beteiligung, steuerpflichtiger Gewinn 40.200 € – wie hoch ist der Freibetrag?

    9.060 € − (40.200 € − 36.100 €) = 4.960 €; steuerpflichtig 35.240 € (§ 17 Abs. 3 EStG; R 17 Abs. 9 EStR).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Einkommensteuergesetz

(1) ¹Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war. ²Die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich. ³Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer […]

Vollständiger Wortlaut von § 17 EStG

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