Wissensfrage · Einkommensteuer

Welche Vorgänge stehen der Veräußerung nach § 17 EStG gleich?

Wissensfrage zu Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Einkommensteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

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    Wissensfrage

    Welche Vorgänge stehen der Veräußerung nach § 17 EStG gleich?

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    Klausurfrage · eigene Seite

    A war von 2021 bis 2024 zu 3 % an der X-GmbH beteiligt. 2024 veräußerte er 2,5 %; die restlichen 0,5 % veräußert er im Mai 2026 mit Gewinn. Wie ist die Veräußerung 2026 zu behandeln?

    § 17 Abs. 1 S. 1 EStG verlangt eine Beteiligung von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Voraussetzung ist erfüllt (3 % bis 2024). § 20 Abs. 2 EStG tritt zurück (§ 20 Abs. 8 EStG); § 23 EStG ist gegenüber den hier einschlägigen Einkünften aus § 17 EStG subsidiär (§ 23 Abs. 2 EStG).

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    Klausurfrage · eigene Seite

    B veräußert seine 100 %-Beteiligung an der B-GmbH. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beträgt 40.000 €. Wie hoch ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG?

    Der Gewinn übersteigt die Kürzungsgrenze von 36.100 € um 3.900 €. Der Freibetrag von 9.060 € ermäßigt sich um diesen Betrag auf 5.160 €. Bezugsgröße ist der steuerpflichtige Teil (60 %) des Gewinns (R 17 Abs. 9 EStR). 3.900 € ist nur der Kürzungsbetrag.

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    Wissensfrage · eigene Seite

    Was zählt nach § 17 Abs. 2a S. 3 EStG zu den nachträglichen AK?

    1. offene/verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG)
    2. gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehensverluste (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG)
    3. Ausfälle von Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 3 EStG)
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Wann ist ein Gesellschafterdarlehen gesellschaftsrechtlich veranlasst?

    Regelmäßig, wenn ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen zurückgefordert oder nicht gewährt hätte (§ 17 Abs. 2a S. 4 EStG).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Einkommensteuergesetz

(1) ¹Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war. ²Die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich. ³Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind Aktien, Anteile an einer […]

Vollständiger Wortlaut von § 17 EStG

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