Wissensfrage · Abgabenordnung & FGO

Bekanntgabe bei vorliegender Empfangsvollmacht?

Wissensfrage zu Bekanntgabe von Verwaltungsakten & Fristberechnung (Abgabenordnung & FGO). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Bekanntgabe von Verwaltungsakten & Fristberechnung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Bekanntgabe bei vorliegender Empfangsvollmacht?

    VA soll dem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden (§ 122 Abs. 1 S. 4 AO). Ein Bekanntgabemangel wird durch tatsächlichen Zugang beim Bevollmächtigten geheilt (AEAO zu § 122 Nr. 1.7.4).

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Bescheid gilt am Montag, 31.08.2026, als bekannt gegeben. Wann endet die Einspruchsfrist?

    Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO). Nach § 188 Abs. 2 BGB endet sie mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Bekanntgabetag entspricht. Einen 31.09. gibt es nicht, daher endet sie nach § 188 Abs. 3 BGB mit Ablauf des letzten Tages des Monats, dem 30.09.2026. Das ist ein Mittwoch, § 108 Abs. 3 AO greift nicht.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Einem Bescheid ist keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Bis wann kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen?

    Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Monatsfrist nicht (§ 356 Abs. 1 AO). Der Einspruch ist dann nach § 356 Abs. 2 S. 1 AO binnen eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig. Eine unbefristete Anfechtung gibt es nicht; die Festsetzungsfrist betrifft eine andere Frage.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie berechnen Sie die Einspruchsfrist, wenn der Bescheid am 31. eines Monats bekannt gegeben wurde?

    Typische Nachfrage: Was gilt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?
  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wem ist ein Steuerbescheid bekannt zu geben, wenn der Steuerpflichtige einen Steuerberater bestellt hat?

    • Grundsätzlich dem Beteiligten; Bekanntgabe an Bevollmächtigten ist möglich (§ 122 Abs. 1 S. 3 AO).
    • Liegt eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Empfangsvollmacht vor, soll an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden (§ 122 Abs. 1 S. 4 AO).
    • Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen trotz Empfangsvollmacht ist ohne besonderen Grund fehlerhaft; der Mangel wird durch tatsächlichen Zugang beim Bevollmächtigten geheilt (AEAO zu § 122 Nr. 1.7.4).
    • Rechtsbehelfsfrist beginnt mit nachweislichem Zugang beim Bevollmächtigten (AEAO zu § 122 Nr. 1.7.4).
    Typische Nachfrage: Und wie wird ein Bescheid an zusammenveranlagte Ehegatten bekannt gegeben?
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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsakts

Abgabenordnung

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Er soll dem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine schriftliche oder eine nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelte Empfangsvollmacht vorliegt, solange dem Bevollmächtigten […]

Vollständiger Wortlaut von § 122 AO

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