Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

§ 5 Abs. 2 EStG?

Wissensfrage zu Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Immaterielle WG des Anlagevermögens nur aktivieren, wenn entgeltlich erworben. Gilt nicht für das Umlaufvermögen.

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH nimmt in der HB eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Was gilt steuerlich?

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG („kann“) gewährt ein steuerliches Wahlrecht, das nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden darf. Weicht der StB-Wert vom HB-Wert ab, ist das WG in das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG aufzunehmen.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie ist ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht in der Steuerbilanz zu behandeln, wenn keine steuerliche Sondervorschrift besteht?

    Aus § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich für ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht grundsätzlich ein steuerliches Aktivierungsgebot, soweit keine steuerliche Sonderregel eingreift. Beim Disagio besteht in der HB ein Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), steuerlich ist ein aktiver RAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ein steuerliches Wahlrecht i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Steuerrecht selbst eines einräumt.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    § 248 Abs. 1 HGB – welche Aufwendungen dürfen nicht aktiviert werden?

    1. Gründung eines Unternehmens
    2. Beschaffung des Eigenkapitals
    3. Abschluss von Versicherungsverträgen

    Gilt über § 5 Abs. 1 S. 1 EStG auch steuerlich.

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    § 248 Abs. 2 HGB – selbst geschaffene immaterielle VG des AV?

    • S. 1: Aktivierungswahlrecht (nur Entwicklungskosten, § 255 Abs. 2a HGB)
    • S. 2: Verbot für Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten u. Ä.
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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 5 EStG – Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

Einkommensteuergesetz

[…]

(2) Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 5 EStG

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