Investitionssofortprogramm (Wachstumsbooster): degressive AfA bis 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm hat die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet wieder eingeführt und gegenüber früheren Fassungen aufgestockt. Sie ist als zeitlich begrenzter Investitionsanreiz gedacht, an den sich ab 2028 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes anschließt.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 7 Abs. 2 EStG: degressive AfA für Anschaffung oder Herstellung nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028
Satz höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent vom jeweiligen Buchwert
Keine AfaA neben der degressiven AfA; Wechsel zur linearen AfA zulässig, umgekehrt nicht (§ 7 Abs. 3 EStG)
Steuerliches Wahlrecht, das unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden kann; Gesetzgeber bezeichnet die Regelung als zeitlich begrenzten Investitionsanreiz vor der KSt-Satzsenkung
Warum das für die Prüfung zählt
AfA-Methoden sind Kernstoff im Bilanzsteuerrecht; Prüfer fragen nach Zeitraum, Höchstsatz, Wahlrechtsausübung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und Folgen für latente Steuern.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie die betroffenen Normen anwenden?
Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.
- 1Klausurfrage · eigene Seite
V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 EStG?
Gekürzt werden nur tatsächlich abgezogene Absetzungen (AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen) bei den Überschusseinkünften. Fiktive AfA mindert die AK nicht (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Sonstige Werbungskosten (Zinsen, Erhaltungsaufwand) mindern die AK nicht; auf Grund und Boden entfällt keine AfA (§ 7 Abs. 4 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Prüferfrage · eigene Seite
Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?
- § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 EStG: Ansatz des Betriebsvermögens nach handelsrechtlichen GoB
- Ansatzvorbehalte in § 5 Abs. 1a bis 5 EStG (z. B. § 5 Abs. 2, Abs. 4a EStG)
- Bewertungsvorbehalt § 5 Abs. 6 EStG mit Vorrang der §§ 6, 6a, 7 EStG
- Eigenständige Ausübung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG) mit Verzeichnispflicht
- Steuerliche Wahlrechte können nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz? - 3Prüferfrage · eigene Seite
Wie wirkt sich ein Skontoabzug auf die Anschaffungskosten eines Anlageguts aus?
- Skonto ist Anschaffungspreisminderung (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)
- Minderung erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme (H 6.2 (Skonto) EStH)
- Zahlung nach dem Stichtag: AK und Verbindlichkeit am Stichtag ungekürzt (H 6.2 (Skonto) EStH)
- Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG; AfA von den geminderten AK (§ 7 Abs. 1 S. 1 EStG; H 6.2 (Skonto) EStH)
Typische Nachfrage: Darf ein bei Anlagegütern erhaltenes Skonto als Ertrag ausgewiesen werden?
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche