RechtsprechungBilanzsteuerrecht

BFH: Vermieter muss Anspruch aus Rückbauverpflichtung des Mieters nicht aktivieren, solange dessen Entstehen ungewiss ist

Die Klägerin vermietete Grundstücke, auf denen Infrastruktur im Eigentum der Mieterin stand. Nach dem Rahmenmietvertrag musste die Mieterin diese bei Vertragsende unter bestimmten Umständen zurückbauen oder die Rückbaukosten erstatten; sie hatte dafür Rückstellungen gebildet. Das Finanzamt wollte bei der Vermieterin spiegelbildlich Forderungen in Höhe dieser Rückstellungen gewinnerhöhend aktivieren. Der BFH lehnt das ab: Eine Forderung ist nicht zu aktivieren, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 27.01.2026, Az. IX R 33/22; Pressemitteilung 022/26 vom 09.04.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Der BFH bestätigte das klagestattgebende Urteil des Finanzgerichts

  • Der Mieterin stand es frei, die Anlagen vor Vertragsende selbst auf eigene Kosten zurückzubauen; deshalb war das Entstehen des Zahlungsanspruchs ungewiss

Warum das für die Prüfung zählt

Realisations- und Imparitätsprinzip an einem anschaulichen Fall: Warum passiviert der eine, ohne dass der andere aktiviert? Typische Verständnisfrage im Bilanzteil.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie ist ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht in der Steuerbilanz zu behandeln, wenn keine steuerliche Sondervorschrift besteht?

    Aus § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich für ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht grundsätzlich ein steuerliches Aktivierungsgebot, soweit keine steuerliche Sonderregel eingreift. Beim Disagio besteht in der HB ein Wahlrecht (§ 250 Abs. 3 HGB), steuerlich ist ein aktiver RAP zu bilden (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG; H 6.10 (Damnum) EStH). Ein steuerliches Wahlrecht i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG liegt nur vor, wenn das Steuerrecht selbst eines einräumt.

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  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Z-GmbH hat 2025 Entwicklungskosten von 60.000 € für eine selbst entwickelte, im eigenen Betrieb genutzte Software in der HB aktiviert. Wie ist in der StB zu verfahren?

    Für selbst geschaffene immaterielle WG des Anlagevermögens besteht steuerlich ein Ansatzverbot (§ 5 Abs. 2 EStG). Das HB-Wahlrecht des § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird insoweit durchbrochen. In der HB führt die Aktivierung bei der GmbH zur Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB) und ggf. zu passiven latenten Steuern (§ 274 HGB).

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH nimmt in der HB eine außerplanmäßige Abschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Was gilt steuerlich?

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG („kann“) gewährt ein steuerliches Wahlrecht, das nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden darf. Weicht der StB-Wert vom HB-Wert ab, ist das WG in das Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG aufzunehmen.

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