Forschungszulage ausgeweitet: Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro, Gemeinkostenpauschale 20 Prozent
Die steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz wurde im Rahmen des Wachstumsboosters verbessert. Die Zulage ist eine von der Gewinnsituation unabhängige Förderung, die auf die Ertragsteuer angerechnet oder ausgezahlt wird.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage seit 01.01.2026: 12 Mio. Euro (zuvor 10 Mio. Euro)
Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen einbezogen
Eigenleistungen des Einzelunternehmers und Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern: 100 Euro je Stunde statt 70 Euro
Regierungsentwurf JStG 2026 sieht zusätzlich eine höhere Anmeldeschwelle in § 4 FZulG vor
Warum das für die Prüfung zählt
Typische Frage im Wirtschafts- oder Bilanzteil: Welche steuerlichen Instrumente der Investitions- und Innovationsförderung gibt es und wie wirken sie bilanziell?
Betroffene Normen
Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): § 3 FZulG, § 4 FZulG
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche