RechtsprechungBilanzsteuerrecht

BFH: Rückstellung für Vorruhestandsmodell auch ohne bereits geschlossene Freistellungsvereinbarung möglich

Ein Unternehmen bot Führungskräften an, sich bis zu drei Jahre vor der Regelaltersgrenze bei Fortzahlung von 70 Prozent der Bruttovergütung freistellen zu lassen, sofern das Anstellungsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens 25 Jahre bestanden hat und eine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen wird. Das Finanzamt erkannte die Rückstellung nur für Arbeitnehmer an, mit denen am Bilanzstichtag schon eine solche Vereinbarung bestand. Der BFH lässt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auch für weitere Arbeitnehmer zu.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 05.02.2026, Az. IV R 11/24; Pressemitteilung 021/26 vom 02.04.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Rückstellung auch für Arbeitnehmer, die am Bilanzstichtag nach dem Anstellungsvertrag bereits einen Anspruch hatten, aber noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung geschlossen hatten

  • Zur Höhe: Die während der Freistellung gezahlte Vergütung gilt die Arbeitsleistung der gesamten Beschäftigungsdauer ab

Warum das für die Prüfung zählt

Rückstellungen sind Syllabus-Schwerpunkt; der Fall eignet sich zur Abgrenzung von Erfüllungsrückstand, Drohverlust und ungewisser Verbindlichkeit.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Die X-GmbH hat im November 2025 Rohstoffe zur Lieferung im Februar 2026 zum Festpreis von 50.000 € gekauft. Am 31.12.2025 beträgt der Wiederbeschaffungspreis 42.000 €. Wie ist zu bilanzieren?

    Es liegt ein schwebendes Beschaffungsgeschäft vor (R 5.7 Abs. 7 EStR); der Verpflichtungsüberschuss beträgt 8.000 €. HB: Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB). StB: Verbot nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Eine Abschreibung scheidet aus, da die Rohstoffe am Stichtag noch nicht geliefert und aktiviert sind.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine 2025 notwendige Dachreparatur wird aus Kapazitätsgründen erst im April 2026 durchgeführt (Wj = Kj). Ist eine Rückstellung zu bilden?

    Eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung setzt die Nachholung innerhalb von drei Monaten voraus (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB), hier also bis 31.3.2026. Bei Nachholung im April besteht ein Passivierungsverbot (§ 249 Abs. 2 S. 1 HGB), das über die Maßgeblichkeit auch steuerlich gilt (R 5.7 Abs. 11 EStR). Eine Außenverpflichtung besteht nicht.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Einem Mitarbeiter, der seit sieben Jahren im Betrieb ist, wurde schriftlich eine Prämie zum 25-jährigen Dienstjubiläum zugesagt. Wie ist zum Stichtag zu verfahren?

    Handelsrechtlich ist die Jubiläumszusage eine ungewisse Verbindlichkeit → Passivierungspflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB; R 5.7 Abs. 2 EStR). Steuerlich verlangt § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat; nach sieben Jahren ist die Rückstellung daher steuerlich (noch) unzulässig.

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