RechtsprechungBilanzsteuerrecht

BFH: Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe des Insolvenzschuldners, Rückstellung möglich

Der Insolvenzschuldner kann die Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe abziehen, soweit dessen Geschäftsführung dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Schuldners zu befriedigen. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kommt für den Vergütungsanspruch eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht. Der BFH bezeichnet die Frage als für die Insolvenzpraxis wichtig und nun grundsätzlich geklärt. Das Insolvenzverfahren war 2015 eröffnet worden; Streitjahre 2015 bis 2017.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 25.06.2026, Az. III R 35/23; Pressemitteilung 057/26 vom 08.10.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Kein Aufteilungs- und Abzugsverbot, wenn die betriebliche Veranlassung eines abgrenzbaren Teils der Vergütung außer Zweifel steht

  • Bilanzierer: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für den Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters

  • Am 03.03.2026 entschied der VIII. Senat (VIII R 12/24) dagegen, dass Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO keine Betriebsausgaben sind

Warum das für die Prüfung zählt

Verbindet Insolvenzrecht mit Ertragsteuer und Bilanzierung; Insolvenz in der Steuerberatung ist Prüfungsgebiet und in der aktuellen Wirtschaftslage praxisnah.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    G ist zu 80 % an der G-GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Im Dezember 2026 beschließt die Gesellschafterversammlung rückwirkend ab 1.1.2026 eine Gehaltserhöhung von 1.000 € monatlich. Das erhöhte Gehalt wäre der Höhe nach angemessen. Wie ist die Nachzahlung für Januar bis November zu beurteilen?

    G ist mit 80 % beherrschender Gesellschafter. Für ihn gilt der formelle Fremdvergleich: Vereinbarungen müssen im Voraus klar und eindeutig getroffen werden (Rückwirkungsverbot; R 8.5 Abs. 2 KStR). Die rückwirkende Erhöhung für Januar bis November ist daher in voller Höhe vGA, unabhängig von der Angemessenheit.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen gehört zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Grundstücks?

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition (§ 255 Abs. 1 S. 2 HGB). Grundschuldkosten und Bereitstellungszinsen betreffen die Finanzierung und gehören nicht zu den AK (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB); bei betrieblicher Veranlassung sind sie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Abziehbare Vorsteuer gehört nach § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den AK.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Ein Aktivposten der Steuerbilanz ist um 1.000 € zu erhöhen. Wie wirkt sich das nach der Bilanzpostenmethode auf den Gewinn aus?

    Der Gewinn ist der Unterschied des Betriebsvermögens (§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG). Ein höherer Aktivposten erhöht das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und damit den Gewinn um 1.000 €.

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