Gemeinnützigkeitsrecht 2026: Freigrenze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 50.000 Euro, zeitnahe Mittelverwendung erst ab 100.000 Euro Einnahmen, E-Sport

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden mehrere Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften und ehrenamtlich Tätige umgesetzt, die bürgerschaftliches Engagement fördern und kleine Vereine von Bürokratie entlasten sollen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363); in Kraft seit 01.01.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 64 Abs. 3 AO: Freigrenze für Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 50.000 Euro (angehoben)

  • § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO: Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro (Grenze angehoben)

  • § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO: E-Sport gilt als Sport und ist damit gemeinnützig

  • § 3 Nr. 26 EStG: Übungsleiterfreibetrag 3.300 Euro (zuvor 3.000 Euro)

  • § 3 Nr. 26a EStG: Ehrenamtspauschale 960 Euro (zuvor 840 Euro)

  • Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige erweitert

Warum das für die Prüfung zählt

Gemeinnützigkeit mit ihren vier Sphären ist ein dankbares Prüfungsgespräch; die neuen Betragsgrenzen sind leicht abfragbares Aktualitätswissen.

Betroffene Normen

Quellen

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH ist seit 2019 mit 8 % an der börsennotierten A-AG beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 50.000 €. Wie ist die Dividende körperschaftsteuerlich zu behandeln?

    Bei einer Beteiligung von weniger als 10 % zu Beginn des Kalenderjahres sind Dividenden nach § 8b Abs. 4 S. 1 KStG voll steuerpflichtig (Streubesitzdividenden). Eine Mindesthaltedauer kennt § 8b KStG nicht; § 3 Nr. 40 EStG liefert der GmbH hier keine Teilfreistellung.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann liegt eine Beteiligung iSd § 17 EStG vor, und wie grenzen Sie zu § 20 Abs. 2 EStG ab?

    Typische Nachfrage: Wie wird eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH bei der 1 %-Grenze berücksichtigt?
  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wirkt sich das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG aus – auch im Verlustfall?

    Typische Nachfrage: Warum gibt es für § 17-Gewinne keine Tarifermäßigung nach § 34 EStG?
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