RechtsprechungKörperschaftsteuer

BVerfG: Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaft- und Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Auf Vorlage des BFH entschied der Zweite Senat, dass die seit 2004 geltende prozentuale Beschränkung des Verlustvortrags bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit Kapitalgesellschaften betroffen sind. Im Ausgangsfall hatte ein bilanzsteuerrechtlicher Umkehreffekt zu hohen Verlustvorträgen geführt, die die Gesellschaft wegen ihrer Insolvenz nicht mehr nutzen konnte. Auch dieser Definitiveffekt verletzt den hier maßgeblichen Willkürmaßstab nicht.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BVerfG-Beschluss vom 23.07.2025, Az. 2 BvL 19/14; Pressemitteilung Nr. 71/2025 vom 11.08.2025

Das Wichtigste im Einzelnen

Warum das für die Prüfung zählt

Verlustabzug mit Sockelbetrag und prozentualer Begrenzung, gewerbesteuerlicher Fehlbetrag und Verlustuntergang nach § 8c KStG gehören zum festen Prüfungsstoff.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Prüferfrage · eigene Seite

    Was unterscheidet die Freigrenze des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG von einem Freibetrag, und wie werden Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet?

    Typische Nachfrage: Kann ein Verlust aus dem Verkauf des privaten Pkw innerhalb eines Jahres berücksichtigt werden?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wie wird eine vGA bei der Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft berücksichtigt?

    Die vGA wird außerhalb der Bilanz nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG hinzugerechnet. Die Steuerbilanz bleibt hinsichtlich des vGA-Aufwands unverändert. Ein zivilrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Gesellschafter ist als Einlageforderung erfolgsneutral zu aktivieren (H 8.5 (II. Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung) KStH); wird der Vorteil zurückgezahlt, liegt grundsätzlich eine Einlage vor (H 8.9 (Rückgewähr einer vGA) KStH).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessen hohe Tantieme gezahlt und als Lohnaufwand gebucht. Wo wird die verdeckte Gewinnausschüttung korrigiert?

    Nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht. Der Aufwand bleibt in Handels- und Steuerbilanz; die Korrektur erfolgt außerbilanziell durch Hinzurechnung – deshalb die dritte Spalte der Tabelle.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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