Überblick: wichtige BMF-Schreiben zur Unternehmensbesteuerung 2025/2026
Neben den einzeln erfassten Schreiben hat das BMF 2025 und 2026 eine Reihe grundlegender Anwendungsschreiben zur Unternehmensbesteuerung veröffentlicht. Für die mündliche Prüfung genügt meist, Existenz, Datum und Gegenstand zu kennen und zu wissen, dass sie die Finanzämter binden.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
24.02.2025: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)
12.03.2025: Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
21.05.2025: Neufassung des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
13.11.2025: Körperschaftsteuerliche Organschaft bei atypisch stiller Beteiligung an der Kapitalgesellschaft
29.04.2026: Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
11.05.2026: Aufhebung des BMF-Schreibens vom 12.05.2014 zu verdeckter Einlage und Zufluss
21.07.2026: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten und Fahrten zur Betriebsstätte
17.09.2026: Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Warum das für die Prüfung zählt
Prüfer der Finanzverwaltung nennen gern aktuelle BMF-Schreiben als Einstieg; wer Datum und Thema zuordnen kann, zeigt Praxisnähe.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Können Sie die betroffenen Normen anwenden?
Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.
- 1Prüferfrage · eigene Seite
Wie ermitteln Sie aus dem Gewerbeertrag die Gewerbesteuer, und welche Unterschiede bestehen zwischen Kapital- und Personengesellschaften?
- Abrundung des Gewerbeertrags auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG).
- Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften; Kapitalgesellschaften erhalten keinen (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG).
- Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG), Hebesatz der Gemeinde mind. 200 %, ab EZ 2027 mind. 280 % (§ 16 GewStG).
- Bei Personenunternehmen Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG (4,0 × Messbetrag, begrenzt).
Typische Nachfrage: Bis zu welchem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch § 35 EStG rechnerisch vollständig ausgeglichen? - 2Prüferfrage · eigene Seite
Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?
- § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 EStG: Ansatz des Betriebsvermögens nach handelsrechtlichen GoB
- Ansatzvorbehalte in § 5 Abs. 1a bis 5 EStG (z. B. § 5 Abs. 2, Abs. 4a EStG)
- Bewertungsvorbehalt § 5 Abs. 6 EStG mit Vorrang der §§ 6, 6a, 7 EStG
- Eigenständige Ausübung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG) mit Verzeichnispflicht
- Steuerliche Wahlrechte können nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz?
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche