Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG)
Mit dem Investitionssofortprogramm wurde gesetzlich festgeschrieben, dass der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Jahresschritten um je einen Prozentpunkt sinkt. Die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer soll laut BMF dadurch ab 2032 von knapp 30 auf knapp 25 Prozent fallen.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
§ 23 Abs. 1 KStG: 15 Prozent bis VZ 2027, 14 Prozent (2028), 13 Prozent (2029), 12 Prozent (2030), 11 Prozent (2031), 10 Prozent ab VZ 2032
Gesamtsteuerbelastung laut BMF ab 2032 knapp 25 Prozent statt knapp 30 Prozent
Flankierend: Thesaurierungssatz nach § 34a EStG sinkt parallel, damit Personenunternehmen nicht zurückfallen
Seit Erhebungszeitraum 2027 zugleich Gewerbesteuer-Mindesthebesatz 280 Prozent
Warum das für die Prüfung zählt
Belastungsvergleich Kapitalgesellschaft gegen Personenunternehmen und Rechtsformwahl sind Standardaufgaben; künftig muss mit den gestaffelten Sätzen und mit latenten Steuern bei Satzänderung gerechnet werden.
Betroffene Normen
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche