Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG)

Mit dem Investitionssofortprogramm wurde gesetzlich festgeschrieben, dass der Körperschaftsteuersatz ab 2028 in fünf Jahresschritten um je einen Prozentpunkt sinkt. Die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer soll laut BMF dadurch ab 2032 von knapp 30 auf knapp 25 Prozent fallen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom 14.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161); Satzsenkung wirkt ab Veranlagungszeitraum 2028

Das Wichtigste im Einzelnen

  • § 23 Abs. 1 KStG: 15 Prozent bis VZ 2027, 14 Prozent (2028), 13 Prozent (2029), 12 Prozent (2030), 11 Prozent (2031), 10 Prozent ab VZ 2032

  • Gesamtsteuerbelastung laut BMF ab 2032 knapp 25 Prozent statt knapp 30 Prozent

  • Flankierend: Thesaurierungssatz nach § 34a EStG sinkt parallel, damit Personenunternehmen nicht zurückfallen

  • Seit Erhebungszeitraum 2027 zugleich Gewerbesteuer-Mindesthebesatz 280 Prozent

Warum das für die Prüfung zählt

Belastungsvergleich Kapitalgesellschaft gegen Personenunternehmen und Rechtsformwahl sind Standardaufgaben; künftig muss mit den gestaffelten Sätzen und mit latenten Steuern bei Satzänderung gerechnet werden.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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