RechtsprechungGewerbesteuer

BFH: Hotelzimmermieten eines Veranstalters – Hinzurechnung nur bei fiktivem Anlagevermögen

Nicht jeder Aufwand für angemietete Hotelzimmer ist dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Voraussetzung ist, dass die Zimmer bei unterstelltem Eigentum zum Anlagevermögen des Mieters gehörten. Dafür genügt, dass die Wirtschaftsgüter nach den betrieblichen Verhältnissen dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen; sie müssen weder unmittelbar noch zwingend erforderlich sein noch das Kerngeschäft betreffen. Die Klägerin, eine Event-GmbH, buchte Zimmer und Räume im eigenen Namen und stellte sie Kunden in Rechnung; das klagestattgebende FG-Urteil hatte keinen Bestand.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 15.01.2026, Az. III R 28/24; Pressemitteilung 027/26 vom 07.05.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Maßstab ist § 247 Abs. 2 HGB: dauernde Zweckbestimmung für den Geschäftsbetrieb

  • Die Dauerhaftigkeit kann nicht durch das Produkt des Unternehmens ersetzt werden

  • Prüfung anhand des konkreten Geschäftskonzepts (Dauer und Häufigkeit der Anmietung)

Warum das für die Prüfung zählt

Hinzurechnungen sind das wichtigste GewSt-Prüfungsthema; fiktives Anlagevermögen bei kurzfristigen Anmietungen ist seit Jahren streitig.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die G-GmbH ist seit 2018 mit 12 % an der inländischen T-GmbH beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 100.000 €. Wie hoch ist der Betrag, der aus der Dividende letztlich im Gewerbeertrag enthalten ist?

    KSt: 10 % erreicht → − 100.000 € und + 5.000 € (§ 8b Abs. 1 KStG und § 8b Abs. 5 KStG); im Gewinn nach § 7 GewStG sind also 5.000 € enthalten. GewSt: Die Schachtelgrenze von 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG) ist nicht erreicht. Daher wird nach § 8 Nr. 5 GewStG die außer Ansatz gebliebene Dividende abzüglich der nicht abziehbaren BA (100.000 € − 5.000 € = 95.000 €) hinzugerechnet. Insgesamt sind 100.000 € im Gewerbeertrag enthalten.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine GmbH zahlt für eine angemietete Lagerhalle 100.000 € Miete im Jahr. Mit welchem Betrag geht die Miete in die Summe nach § 8 Nr. 1 GewStG ein (vor Freibetrag)?

    Die Lagerhalle ist ein unbewegliches Wirtschaftsgut des (fiktiven) Anlagevermögens. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wird die Hälfte der Miete angesetzt = 50.000 €. 20 % gelten für bewegliche WG (Buchst. d), 25 % für Lizenzen (Buchst. f).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Summe der Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG beträgt 260.000 €. Wie hoch ist die Hinzurechnung?

    Von der Summe wird der Freibetrag von 200.000 € abgezogen; vom übersteigenden Betrag (60.000 €) wird nach § 8 Nr. 1 GewStG ein Viertel hinzugerechnet: 15.000 €. 65.000 € wäre ein Viertel der Summe ohne Freibetrag.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Alle Änderungen für 2026/27 →

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat