Berufsstand zur Steuerpolitik: Positionspapier Erbschaftsteuer und Forderungspapier zum Steuervollzug

Kurz vor den Verhandlungen des BVerfG zur Erbschaftsteuer hat die Bundessteuerberaterkammer ein Positionspapier vorgelegt. Sie fordert verlässliche Regeln für die Übertragung von Betriebsvermögen, dessen Begünstigung im Grundsatz erhalten bleiben soll, eine umfassende Steuerfreistellung von Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie höhere und künftig regelmäßig angepasste persönliche Freibeträge. In einem gemeinsamen Papier mit dem Deutschen Steuerberaterverband verlangt sie zudem einen kooperativen, risikoorientierten Steuervollzug für kleine und mittlere Unternehmen.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

Positionspapier der BStBK „Reformbedarf im Erbschaftssteuerrecht“ (Pressemitteilung 15/2026 vom 09.10.2026); gemeinsames Forderungspapier von BStBK und DStV (Pressemitteilung 10/2026 vom 17.09.2026)

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Erbschaftsteuer: Betriebsvermögen sei im Unternehmen gebunden; übermäßige Belastung entziehe Liquidität und könne zur Veräußerung betriebsnotwendigen Vermögens zwingen

  • Freibeträge sollen nicht durch Inflation schleichend entwertet werden

  • Steuervollzug: Steuerberater als Compliance-Instanz für KMU stärker berücksichtigen; mehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit, weniger Bürokratie

  • Kritik an langen Bearbeitungszeiten und ungenutztem Digitalisierungspotenzial der Finanzverwaltung

Warum das für die Prüfung zählt

Prüfer aus dem Berufsstand fragen gern nach der Haltung der Kammer; die Argumente lassen sich in der Diskussion über das BVerfG-Verfahren direkt verwenden.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Challenge

Können Sie die betroffenen Normen anwenden?

Prüfungsfragen zu den Vorschriften, die diese Änderung berührt – zum geltenden Recht (Rechtsstand 2026). Erst selbst antworten, dann aufdecken.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Tante T schenkt ihrem Neffen N (Sohn ihrer Schwester) 100.000 €. Welche Steuerklasse und welcher Freibetrag gelten für N?

    N ist Abkömmling ersten Grades eines Geschwisters der Schenkerin und gehört nach § 15 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse II Nr. 3) zur Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 20.000 €.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Großvater G stirbt. Sein Sohn S ist bereits vor ihm verstorben; Ss Tochter E erbt einen Teil des Nachlasses. Welcher persönliche Freibetrag steht E zu?

    E gehört als Abkömmling eines Kindes zur Steuerklasse I. Da ihr Vater S vorverstorben ist, erhält sie als „Kind eines verstorbenen Kindes“ nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG den Freibetrag von 400.000 € statt 200.000 € (Nr. 3).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann ist ein Erwerb in Deutschland unbeschränkt erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig?

    Typische Nachfrage: Welche Vorschriften sind bei möglicher Doppelbesteuerung von Auslandsvermögen zu prüfen?
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