BFH: Familienheim-Befreiung umfasst auch mitgenutzte Garten- und Wegegrundstücke

Bei der Steuerbefreiung des Familienheims im Erbfall an Kinder bestimmt sich das begünstigte bebaute Grundstück nach der wirtschaftlichen Einheit, die für die Erbschaftsteuer bindend festgestellt wird. Deshalb können auch zusammen mit dem Wohnhaus genutzte Garten- und Wegeflächen auf anderen Flurstücken begünstigt sein. Das Finanzamt hatte die Befreiung auf das mit dem Haus bebaute Flurstück begrenzt.

Datum: Stand: 13.10.2026

Stand des Verfahrens

BFH-Urteil vom 17.06.2026, Az. II R 27/23; Pressemitteilung 042/26 vom 13.08.2026

Das Wichtigste im Einzelnen

  • Maßgeblich ist die bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit, nicht das einzelne Flurstück

  • Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG im Übrigen: Selbstnutzung durch den Erblasser, unverzüglicher Einzug des Kindes, Wohnfläche bis 200 qm

Warum das für die Prüfung zählt

Familienheim ist ein eigener Syllabus-Schwerpunkt; die Entscheidung verbindet Befreiungstatbestand, Bewertungsrecht und Bindungswirkung des Feststellungsbescheids.

Betroffene Normen

Quellen

Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Alle Änderungen für 2026/27 →

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat