BVerfG verhandelt über die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer (1 BvR 804/22)
Der Beschwerdeführer erbte von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen, darunter ein Wertpapierdepot und Grundvermögen, und wehrt sich gegen die Erbschaftsteuer darauf. Er rügt, dass Erwerber von Privatvermögen gegenüber Erwerbern von Betriebsvermögen verfassungswidrig benachteiligt werden. Geprüft werden mittelbar die Begünstigungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a und 28a ErbStG 2016 sowie § 203 BewG. Die Begünstigungen reichen laut Gericht von weitgehender Steuerfreistellung bis zum vollständigen Erlass bei sehr großen Erwerben.
Stand des Verfahrens
Das Wichtigste im Einzelnen
Prüfungsgegenstand: Regelverschonung und Optionsverschonung, Verschonungsabschlag bei Großerwerben, Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG), Tarifbegrenzung (§ 19a ErbStG) und Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG)
Maßstab: allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG
Vorgeschichte: BVerfG-Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) erklärte das frühere Verschonungsrecht für verfassungswidrig; Reform 2016
Am Vortag verhandelte der Senat über den bayerischen Normenkontrollantrag zum ErbStG (1 BvF 1/23)
Warum das für die Prüfung zählt
Das wahrscheinlichste Top-Thema der mündlichen Prüfungen 2027: Die Verhandlung fand im Oktober 2026 statt, ein Urteil kann in die Prüfungssaison fallen. Kandidaten sollten das Verschonungssystem, die Kritik daran und denkbare Reformmodelle erklären können.
Betroffene Normen
Ohne eigene Seite (neue oder geplante Vorschriften bzw. Gesetze außerhalb unserer Sammlung): Art. 3 Abs. 1 GG
Quellen
Kurzfassung von Steuerberaterexamen.io nach den genannten amtlichen Quellen, Stand 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche