Abschn. 14.6 UStAE
Aus dem amtlichen Wortlaut– der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers; – das Ausstellungsdatum; – die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung und – das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer…
Amtlicher Wortlaut
– der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers;
– das Ausstellungsdatum;
– die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
– das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer Summe sowie
– der anzuwendende Steuersatz oder
– im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
²Wird in einer Rechnung über verschiedene Leistungen abgerechnet, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind für die verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Leistungen die jeweiligen Summen anzugeben.
(2) ¹Dabei sind die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG zu beachten. ²Die Grundsätze der §§ 31 (Angaben in der Rechnung) und 32 (Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen) UStDV sind entsprechend anzuwenden.
(3) Wird über Leistungen im Sinne der §§ 3c (Ort der Lieferung beim Fernverkauf), 6a (innergemeinschaftliche Lieferung) oder 13b (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) UStG abgerechnet, gilt § 33 UStDV nicht.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Fassung 2024. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Eine Rechnung kann als elektronische Rechnung oder vorbehaltlich des Absatzes 2 als sonstige Rechnung übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine sonstige Rechnung ist eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt…
§ 14 UStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 14 UStG
- Abschn. 14.1 UStAE – Zum Begriff der RechnungUStAE
- Abschn. 14.2 UStAE – Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem GrundstückUStAE
- Abschn. 14.3 UStAE – Rechnung in Form der GutschriftUStAE
- Abschn. 14.4 UStAE – Echtheit und Unversehrtheit von RechnungenUStAE
- Abschn. 14.5 UStAE – Pflichtangaben in der RechnungUStAE
- Abschn. 14.7 UStAE – Fahrausweise als RechnungenUStAE
- Abschn. 14.8 UStAE – Rechnungserteilung bei der Istversteuerung von AnzahlungenUStAE
- Abschn. 14.9 UStAE – Rechnungserteilung bei verbilligten Leistungen (§ 10 Abs. 5 UStG)UStAE
- Abschn. 14.10 UStAE – Rechnungserteilung in EinzelfällenUStAE
- Abschn. 14.11 UStAE – Berichtigung von RechnungenUStAE
BFH-Rechtsprechung zu § 14 UStG
6 von 115 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 04.12.2025, V R 38/231. Eine --zum Vorsteuerabzug berechtigende-- Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis ("Vorkasse") aus anderen Gründen erkennbar ist, dass sie für eine erst noch zu erbringende…
- BFH, Beschluss vom 19.03.2025, XI R 4/221. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine…
- BFH, Urteil vom 12.12.2024, V R 6/23Betreffen sowohl die Anzahlungsrechnung und die Zahlung als auch die Ausführung der Leistung und die Endrechnung denselben Vergütungszeitraum, gilt ein Antrag auf Vorsteuervergütung auch dann hinsichtlich der auf die…
- BFH, Beschluss vom 05.12.2024, V R 11/23Der sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 - C-35/05, EU:C:2007:167 ergebende Direktanspruch setzt voraus, dass eine Steuer in…
- BFH, Urteil vom 12.07.2023, XI R 41/201. Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt…
- BFH, EuGH-Vorlage vom 03.11.2022, XI R 6/21Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung…
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Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?
- Abzugsberechtigter Unternehmer.
- Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
- Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
- Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
- Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
Prüfungsthemen zu dieser Norm
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
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