Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH) · Fassung 2026

H 8.1 (1-4) (Ausländische Währung) LStH

Ausländische WährungHinweis der Finanzverwaltung zu § 8 EStG – Fassung 2026.

Aus dem amtlichen WortlautLohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 findet auf sie keine Anwendung (BFH vom 27.10.2004 – VI R 29/02, BStBl II 2005 S. 135 und vom 11.11.2010 – VI R 21/09, BStBl II 2011 S. 383, VI…

Amtlicher Wortlaut

Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 findet auf sie keine Anwendung (>BFH vom 27.10.2004 – VI R 29/02, BStBl II 2005 S. 135 und vom 11.11.2010 – VI R 21/09, BStBl II 2011 S. 383, VI R 27/09, BStBl II 2011 S. 386 und VI R 41/10, BStBl II 2011 S. 389). Umrechnungsmaßstab ist – soweit vorhanden – der auf den Umrechnungszeitpunkt bezogene Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Lohnzahlungen sind bei Zufluss des Arbeitslohns anhand der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Durchschnittsreferenzkurse umzurechnen, denen die im BStBl I veröffentlichten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse entsprechen (>BFH vom 03.12.2009 – VI R 4/08, BStBl II 2010 S. 698).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 8 EStG – Einnahmen

(1) ¹Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. ²Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. ³Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. (2) ¹Einnahmen, die nicht in…

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