Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025
H 76 (Pfändung) EStH
PfändungHinweis der Finanzverwaltung zu § 76 EStG – Fassung 2025.
HinweisAmtliche Quelle
Amtlicher Wortlaut
>V 24 DA-KG 2025
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 76 EStG – Pfändung
Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.
§ 76 EStG im Volltext →BFH-Rechtsprechung zu § 76 EStG
- BFH, Urteil vom 04.02.2016, III R 9/151. Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG kindbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern ist…
- BFH, Urteil vom 17.12.2015, V R 18/15Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt --anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten-- nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs, wenn der Abzweigungsbescheid…
- BFH, Urteil vom 28.04.2010, III R 43/081. Der Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen erbrachter Jugendhilfeleistungen ist begrenzt auf den Betrag, der gegenüber dem Kindergeldberechtigten durch Bescheid als Kostenbeitrag…
- BFH, Urteil vom 28.04.2010, III R 44/081. Wird Kindergeld für mehrere Kinder gewährt, ist der Anspruch auf Erstattung des Kindergeldes wegen der für einzelne Kinder erbrachten Jugendhilfeleistungen entsprechend § 76 Satz 2 Nr. 1 EStG zu ermitteln. Maßgeblich…
- BFH, Urteil vom 28.04.2016, III R 45/131. NV: Auch bei nicht verheirateten, getrennt lebenden Eltern kann der nach nationalem Recht bestehende Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden Elternteils für das in Polen im Haushalt des anderen Elternteils…
- BFH, Urteil vom 13.04.2016, III R 34/151. NV: Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG kindbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern…
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