Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 76 (Pfändung) EStH

PfändungHinweis der Finanzverwaltung zu § 76 EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>V 24 DA-KG 2025

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 76 EStG – Pfändung

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.

§ 76 EStG im Volltext →

BFH-Rechtsprechung zu § 76 EStG

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