5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 17.12.2015 – V R 18/15

Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

Aus dem Leitsatz

Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt --anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten-- nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist .

Leitsatz

Die Auszahlung von Kindergeld an einen Abzweigungsberechtigten führt --anders als die Zahlung an den originär Kindergeldberechtigten-- nur dann zum Erlöschen des Kindergeldanspruchs, wenn der Abzweigungsbescheid bestandskräftig geworden ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 2015 4 K 180/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 24. Februar 2015, Az: 4 K 180/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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