BFH, Urteil vom 20.02.2025 – III R 10/24
Aus dem Leitsatz
1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.
Leitsatz
- Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.
- Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes kommt bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht in Betracht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.03.2024 - 10 K 508/22 und der Abzweigungsbescheid vom 06.05.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.02.2022 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 14. März 2024, Az: 10 K 508/22, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 74 Abs. 1 S. 1 EStGZahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
- § 74 Abs. 1 S. 3 EStGZahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
- § 1602 BGBBedürftigkeit
- § 1612b BGBDeckung des Barbedarfs durch Kindergeld
- § 48 Abs. 1 SGB 1
- § 48 Abs. 2 SGB 1
Weitere Entscheidungen zu § 74 EStG
- BFH III R 36/21 vom 19.01.2023amtlichAllgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung1. Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen…
- BFH III R 9/21 vom 02.06.2022amtlichErlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters1. Musste das Jobcenter wegen unterlassener oder verzögerter Kindergeldzahlungen an den Kindergeldberechtigten höhere Leistungen erbringen, kann es gemäß § 74…
- BFH III R 18/21 vom 01.09.2021amtlichKeine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder…
- BFH III R 1/20 vom 14.04.2021amtlichRückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind1. Zahlt die Familienkasse Kindergeld rechtsgrundlos an das Kind auf Anweisung des Kindergeldberechtigten aus, ist nur der Kindergeldberechtigte…
- BFH III R 28/17 vom 27.11.2019amtlichKindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel1. Für die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unfähig ist, sich selbst zu unterhalten, sind die dem Kind zur…
- BFH III R 29/15 vom 10.03.2016amtlichRückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten1 NV: Rechtsgrundlos gezahltes Kindergeld ist auch dann vom Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO zurückzufordern, wenn die…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche