3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 20.02.2025 – III R 10/24

Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
ECLI: DE:BFH:2025:U.200225.IIIR10.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.

Leitsatz

  1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.
  2. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes kommt bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht in Betracht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.03.2024 - 10 K 508/22 und der Abzweigungsbescheid vom 06.05.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.02.2022 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 14. März 2024, Az: 10 K 508/22, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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