Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 7.4 (Nutzungsdauer) EStH

NutzungsdauerHinweis der Finanzverwaltung zu § 7 EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen Wortlaut– AfA-Tabellen – Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts sind nur dann nach § 7 zu verteilen, wenn die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts zwölf Monate (Jahreszeitraum im Sinne eines Zeitraums von 365 Tagen) übersteigt (BFH vom 26.08.1993 – IV R 127/91, BStBl…

Amtlicher Wortlaut

– >AfA-Tabellen

– Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts sind nur dann nach § 7 zu verteilen, wenn die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts zwölf Monate (Jahreszeitraum im Sinne eines Zeitraums von 365 Tagen) übersteigt (>BFH vom 26.08.1993 – IV R 127/91, BStBl II 1994 S. 232).

– Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts entspricht regelmäßig dem Zeitraum, in dem es sich technisch abnutzt. Eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer liegt nicht vor, wenn das Wirtschaftsgut zwar nicht mehr entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung rentabel nutzbar ist, aber noch einen erheblichen Verkaufswert hat (>BFH vom 14.04.2011 – IV R 46/09, BStBl II S. 696).

– Begriff der Nutzungsdauer eines Gebäudes >§ 11c Abs. 1 EStDV

– Zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden >BMF vom 22.02.2023 (BStBl I S. 332)

– Die AfA auf das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" (Ablösung des dem Vorgänger-Vertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn) bemisst sich nach der für den Einzelfall zu bestimmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäfts‑ oder Firmenwerts findet auf das Vertreterrecht keine Anwendung (>BFH vom 12.07.2007 – X R 5/05, BStBl II S. 959).

– Firmenwerts, des Praxiswerts und sog. firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter >BMF vom 20.11.1986 (BStBl I S. 532) und BFH vom 24.02.1994 – IV R 33/93 (BStBl II S. 590)

– Zur Nutzungsdauer für Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen und Gaststätteneinbauten >BMF vom 15.12.2000 (BStBl I S. 1532), Tz. 3.7

– Zur Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter eines Windparks >BFH vom 14.04.2011 – IV R 46/09 (BStBl II S. 696) und vom 01.02.2012 – I R 57/10 (BStBl II S. 407)

– Zur Nutzungsdauer einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) >BMF vom 21.08.2020 (BStBl I S. 1047)

– Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung >BMF vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

(1) ¹Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). ²Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. ³Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des…

§ 7 EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7 EStG

20 von 59 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.

BFH-Rechtsprechung zu § 7 EStG

6 von 118 zugeordneten Entscheidungen.

Challenge

Können Sie H 7.4 (Nutzungsdauer) EStH anwenden?

Antworten Sie zuerst selbst. Decken Sie anschließend die Lösung auf und prüfen Sie Ihre Antwort.

  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    V veräußert ein vermietetes Grundstück innerhalb der Zehnjahresfrist. Um welche Beträge mindern sich die Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 S. 4 EStG?

    Gekürzt werden nur tatsächlich abgezogene Absetzungen (AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen) bei den Überschusseinkünften. Fiktive AfA mindert die AK nicht (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Sonstige Werbungskosten (Zinsen, Erhaltungsaufwand) mindern die AK nicht; auf Grund und Boden entfällt keine AfA (§ 7 Abs. 4 EStG).

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?

    Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz?
  3. 3
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wirkt sich ein Skontoabzug auf die Anschaffungskosten eines Anlageguts aus?

    Typische Nachfrage: Darf ein bei Anlagegütern erhaltenes Skonto als Ertrag ausgewiesen werden?
  4. 4
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann ist eine Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen voraussichtlich dauernd?

    Typische Nachfrage: Und wann ist bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens von einer dauernden Wertminderung auszugehen?
  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Anschaffungszeitpunkt und AfA im Erstjahr?

    Anschaffung = Lieferung (§ 9a EStDV). AfA zeitanteilig: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Prüfungsthemen zu dieser Norm

Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat