Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 62 (Anspruchsberechtigung) EStH

AnspruchsberechtigungHinweis der Finanzverwaltung zu § 62 EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>A 1-6 DA-KG 2025

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 62 EStG – Anspruchsberechtigte

(1) ¹Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder 2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder b) nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. ²Voraussetzung für den Anspruch nach Satz 1 ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) identifiziert wird. ³Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate…

§ 62 EStG im Volltext →

BFH-Rechtsprechung zu § 62 EStG

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