Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 43 (Rückzahlung einer Dividende) EStH

Rückzahlung einer DividendeHinweis der Finanzverwaltung zu § 43 EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>H 44b.1

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 43 EStG – Kapitalerträge mit Steuerabzug

(1) ¹Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der Nummern 5 bis 7 Buchstabe a und Nummern 8 bis 12 sowie Satz 2 auch ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben: 1. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1, soweit diese nicht nachfolgend in Nummer 1a gesondert genannt sind, und Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 2. ²Entsprechendes gilt für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 2 Satz 2; 1a. Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 aus…

§ 43 EStG im Volltext →

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BFH-Rechtsprechung zu § 43 EStG

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