Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 32a (Todeserklärung eines verschollenen Ehegatten) EStH

Todeserklärung eines verschollenen EhegattenHinweis der Finanzverwaltung zu § 32a EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

>H 26 (Allgemeines)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 32a EStG – Einkommensteuertarif

(1) ¹Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen. ²Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2026 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 12 348 Euro (Grundfreibetrag): 0; 2. von 12 349 Euro bis 17 799 Euro: (914,51 • y + 1 400) • y; 3. von 17 800 Euro bis 69 878 Euro: (173,10 • z + 2 397) • z + 1 034,87; 4. von 69 879 Euro bis 277 825 Euro: 0,42 • x – 11 135,63; 5. von 277 826 Euro an: 0,45 • x – 19 470,38. ³Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den…

§ 32a EStG im Volltext →

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BFH-Rechtsprechung zu § 32a EStG

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