H B 97.4 (Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens) ErbStH
Aus dem amtlichen WortlautBeispiel 1: Wert des Gesamthandsvermögens der A, B & C KG zum Bewertungsstichtag | 12 000 000 EUR Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft | 9 000 000 EUR Davon entfallen auf A 5 000 000 EUR, auf B 1 000 000 EUR und auf C 3 000 000 EUR. Gewinn- und…
Amtlicher Wortlaut
Beispiel 1:
Wert des Gesamthandsvermögens der A, B & C KG
zum Bewertungsstichtag | 12 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft | 9 000 000 EUR
Davon entfallen auf A 5 000 000 EUR, auf B 1 000 000 EUR und auf C 3 000 000 EUR.
Gewinn- und Verlustverteilung A, B und C je 1/3
Der Gesellschafter A verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 1 500 000 EUR.
Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters A, der von Todes wegen in vollem Umfang auf seinen Sohn S als Alleinerben übergegangen ist.
Gesellschafter | A | B/C
Wert des Gesamthandsvermögens | 12 000 000 EUR
abzgl. Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz | 9 000 000 EUR | 5 000 000 EUR | 4 000 000 EUR
Unterschiedsbetrag | 3 000 000 EUR | + 1 000 000 EUR | + 2 000 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens | 6 000 000 EUR | 6 000 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens | + 1 500 000 EUR
Anteil am Wert des Betriebsvermögens | 7 500 000 EUR
Beispiel 2:
Wert des Gesamthandsvermögens der D & E KG
zum Bewertungsstichtag | 10 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der KG | 5 900 000 EUR
Davon entfallen auf D 3 100 000 EUR (Kapitalkonto I 100 000 EUR, Kapitalkonto II 3 000 000 EUR) und auf E 2 800 000 EUR.
Gewinn- und Verlustverteilung D und E je 1/2.
Der Gesellschafter D verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 1 000 000 EUR.
Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters D, den dieser seiner Tochter T geschenkt hat, wobei er das Kapitalkonto II zurückbehielt. Das Sonderbetriebsvermögen hat er in vollem Umfang mit übertragen.
Gesellschafter | D | E
Wert des Gesamthandsvermögens | 10 000 000 EUR
abzgl. Kapitalkonten (ohne Kapitalkonto II des A) lt. Gesamthandsbilanz | 2 900 000 EUR | 100 000 EUR | 2 800 000 EUR
Unterschiedsbetrag | 7 100 000 EUR | + 3 550 000 EUR | + 3 550 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens | 3 650 000 EUR | 6 350 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens | + 1 000 000 EUR
Anteil am Wert des Betriebsvermögens | 4 650 000 EUR
Erworbene Beteiligung der T
Kapitalkonto I (100 %) | 100 000 EUR
Unterschiedsbetrag (100 %) | + 3 550 000 EUR
Sonderbetriebsvermögen | + 1 000 000 EUR
Gemeiner Wert der Beteiligung | 4 650 000 EUR
Beispiel 3:
Wert des Gesamthandsvermögens der F & G OHG
zum Bewertungsstichtag | 12 000 000 EUR
Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz der OHG | 4 000 000 EUR
Davon entfallen auf F 3 000 000 EUR (Kapitalkonto I 1 000 000 EUR, Kapitalkonto II 2 000 000 EUR) und auf G 1 000 000 EUR.
Gewinn- und Verlustverteilung F und G je 1/2
Der Gesellschafter F verpachtet an die Personengesellschaft ein Grundstück mit einem gemeinen Wert von 500 000 EUR.
Zu bewerten ist der Anteil des Gesellschafters F, den dieser seinem Sohn S zur Hälfte geschenkt hat, wobei er das Kapitalkonto II zurückbehielt. Das Sonderbetriebsvermögen hat er in vollem Umfang mit übertragen.
Gesellschafter | F | G
Wert des Gesamthandsvermögens | 12 000 000 EUR
abzgl. Kapitalkonten lt. Gesamthandsbilanz | 4 000 000 EUR | 3 000 000 EUR | 1 000 000 EUR
Unterschiedsbetrag | 8 000 000 EUR | + 4 000 000 EUR | + 4 000 000 EUR
Anteil am Wert des Gesamthandsvermögens | 7 000 000 EUR | 5 000 000 EUR
Wert des Sonderbetriebsvermögens | + 500 000 EUR
Anteil am Wert des Betriebsvermögens | 7 500 000 EUR
Erworbene Beteiligung des S
Kapitalkonto I (50 % von 1 000 000 EUR) | 500 000 EUR
Unterschiedsbetrag (50 % von 4 000 000 EUR) | + 2 000 000 EUR
Sonderbetriebsvermögen (100 % von 500 000 EUR) | + 500 000 EUR
Gemeiner Wert der Beteiligung | 3 000 000 EUR
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 97 BewG – Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: 1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäische Gesellschaften); 2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 3. Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit; 4. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts; 5. Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des § 15 Absatz 3, des § 18…
§ 97 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 97 BewG
- R B 97.1 ErbStR – Betriebsvermögen von PersonengesellschaftenErbStH
- R B 97.2 ErbStR – SonderbetriebsvermögenErbStH
- R B 97.3 ErbStR – Nießbrauch an einer Beteiligung an einer PersonengesellschaftErbStH
- R B 97.4 ErbStR – Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens von PersonengesellschaftenErbStH
- R B 97.5 ErbStR – Besonderheiten bei KommanditgesellschaftenErbStH
- R B 97.6 ErbStR – Anteile an KapitalgesellschaftenErbStH
- H B 97.1 (Ansatz von Forderungen und Schulden) ErbStH – Ansatz von Forderungen und SchuldenErbStH
- H B 97.1 (Grundstück, das ausschließlich oder fast ausschließlich privater Lebensführung dient) ErbStH – Grundstück, das ausschließlich oder fast ausschließlich privater Lebensführung dientErbStH
- H B 97.1 (Hinterbliebenenbezüge bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft) ErbStH – Hinterbliebenenbezüge bei Gesellschaftern einer PersonengesellschaftErbStH
- H B 97.3 (Ermittlung des begünstigten Vermögens) ErbStH – Ermittlung des begünstigten VermögensErbStH
- H B 97.6 (Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft) ErbStH – Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens der KapitalgesellschaftErbStH
- H B 97.6 (Ermittlung des gemeinen Werts von Geschäftsanteilen an einer GmbH im Einziehungsfall bei ausstehender Angleichung der Summe der Geschäftsanteile an das Stammkapital) ErbStH – Ermittlung des gemeinen Werts von Geschäftsanteilen an einer GmbH im Einziehungsfall bei ausstehender Angleichung der Summe der Geschäftsanteile an das StammkapitalErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 97 BewG
6 von 17 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 29.07.2026, II R 15/23Ist der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes negativ, ist dieser Wert auch dann bei der Bewertung des…
- BFH, Urteil vom 16.11.2022, X R 17/201. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des…
- BFH, Urteil vom 27.04.2022, II R 9/201. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein…
- BFH, Urteil vom 17.06.2020, II R 43/171. § 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch Aufteilung des gemeinen Werts des der Personengesellschaft gehörenden…
- BFH, Urteil vom 09.11.2016, II R 65/14Der von Bausparkassen gebildete "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar .
- BFH, Urteil vom 28.09.2016, II R 64/141. Für die Bestands- und Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind bis zum 31. Dezember 2008 die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der ertragsteuerrechtlichen…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche