11. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.02.2019 – XI R 19/16

Uneinbringlichkeit bei bestehender Aufrechnungslage
ECLI: DE:BFH:2019:U.130219.XIR19.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Allein das Bestehen einer Aufrechnungslage schließt nicht aus, dass eine Forderung uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird .

Leitsatz

  1. NV: Allein das Bestehen einer Aufrechnungslage schließt nicht aus, dass eine Forderung uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird .
  2. NV: Zu berichtigen sind bei Uneinbringlichkeit von Forderung und Gegenforderung sowohl der Steuerbetrag als auch der vorgenommene Vorsteuerabzug .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 13. Juli 2016 1 K 1132/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht des Saarlandes zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 13. Juli 2016, Az: 1 K 1132/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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