11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.02.2018 – XI B 110/17

Keine Beteiligung des Insolvenzverwalters am finanzgerichtlichen Verfahren
ECLI: DE:BFH:2018:B.200218.XIB110.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Insolvenzverwalter ist im Fall eines Aktivprozesses nicht mehr am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt, wenn er die Aufnahme des Rechtsstreits gegenüber dem Finanzgericht ablehnt.

Leitsatz

NV: Der Insolvenzverwalter ist im Fall eines Aktivprozesses nicht mehr am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligt, wenn er die Aufnahme des Rechtsstreits gegenüber dem Finanzgericht ablehnt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. Oktober 2017 10 K 301/16 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 25. Oktober 2017, Az: 10 K 301/16, Urteil; nachgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 9. August 2018, Az: 10 K 301/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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