3. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.06.2015 – III R 26/12

Anschaffungszeitpunkt im Zulagenrecht - Insolvenzfeststellung im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Als Zeitpunkt der Anschaffung ist im Investitionszulagenrecht der Zeitpunkt der Lieferung i.S.d. § 9a EStDV anzusehen und nicht ein späterer Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, wenn von dem Wirtschaftsgut bereits zum Lieferzeitpunkt die Impulse ausgehen, die mit der Zulage gefördert werden sollen .

Leitsatz

  1. NV: Als Zeitpunkt der Anschaffung ist im Investitionszulagenrecht der Zeitpunkt der Lieferung i.S.d. § 9a EStDV anzusehen und nicht ein späterer Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, wenn von dem Wirtschaftsgut bereits zum Lieferzeitpunkt die Impulse ausgehen, die mit der Zulage gefördert werden sollen .
  2. NV: Wird während des Revisionsverfahrens die Insolvenz über das Vermögen des Klägers eröffnet und nimmt der Insolvenzverwalter das Verfahrens in einem Passivprozess nicht auf, so kann das FA den Rechtsstreit aufnehmen. In diesem Fall ändert sich das Anfechtungsverfahren kraft Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren, mit dem das FA gegenüber dem Insolvenzverwalter die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle betreibt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Finanzamts ... gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2011 5 K 509/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Feststellungsklage des Finanzamts ... wird abgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich des Feststellungsverfahrens hat das Finanzamt ... zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 28. November 2011, Az: 5 K 509/11, Urteil

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    Anschaffung = Lieferung (§ 9a EStDV). AfA zeitanteilig: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).

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