BFH, Urteil vom 23.06.2015 – III R 26/12
Aus dem Leitsatz
1. NV: Als Zeitpunkt der Anschaffung ist im Investitionszulagenrecht der Zeitpunkt der Lieferung i.S.d. § 9a EStDV anzusehen und nicht ein späterer Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, wenn von dem Wirtschaftsgut bereits zum Lieferzeitpunkt die Impulse ausgehen, die mit der Zulage gefördert werden sollen .
Leitsatz
- NV: Als Zeitpunkt der Anschaffung ist im Investitionszulagenrecht der Zeitpunkt der Lieferung i.S.d. § 9a EStDV anzusehen und nicht ein späterer Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, wenn von dem Wirtschaftsgut bereits zum Lieferzeitpunkt die Impulse ausgehen, die mit der Zulage gefördert werden sollen .
- NV: Wird während des Revisionsverfahrens die Insolvenz über das Vermögen des Klägers eröffnet und nimmt der Insolvenzverwalter das Verfahrens in einem Passivprozess nicht auf, so kann das FA den Rechtsstreit aufnehmen. In diesem Fall ändert sich das Anfechtungsverfahren kraft Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren, mit dem das FA gegenüber dem Insolvenzverwalter die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle betreibt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Finanzamts ... gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28. November 2011 5 K 509/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Feststellungsklage des Finanzamts ... wird abgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich des Feststellungsverfahrens hat das Finanzamt ... zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 28. November 2011, Az: 5 K 509/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9a EStDVAnschaffung, Herstellung
- § 2 Abs. 1 S. 1 InvZulG
- § 2 Abs. 4 S. 5 InvZulG
- § 2 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 InvZulG
- § 6 InvZulG
- § 85 Abs. 2 InsOAufnahme von Aktivprozessen
- § 179 Abs. 1 InsOStreitige Forderungen
- § 180 Abs. 2 InsOZuständigkeit für die Feststellung
- § 251 Abs. 3 AOVollstreckbare Verwaltungsakte
- § 240 ZPO
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Können Sie die zitierten Normen anwenden?
Versuchen Sie zuerst eine eigene Antwort. Decken Sie dann die redaktionelle Lösung auf.
- 1Wissensfrage · eigene Seite
Anschaffungszeitpunkt und AfA im Erstjahr?
Anschaffung = Lieferung (§ 9a EStDV). AfA zeitanteilig: Kürzung um 1/12 für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG).
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche