10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.01.2014 – X S 57/13

Gerichtskosten bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Zweck der Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

NV: Die Anhörungsrüge als selbständiges Verfahren der FGO ist eine Rechtsstreitigkeit i.S.d. § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG .

Leitsatz

NV: Die Anhörungsrüge als selbständiges Verfahren der FGO ist eine Rechtsstreitigkeit i.S.d. § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 8. Oktober 2013, Az: X B 105/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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