10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.10.2013 – X B 105/12

Sachaufklärung des Gerichts; Terminsverlegung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das Gericht braucht den fristgerechten Eingang eines Einspruchs dann nicht weiter aufklären, wenn die Klagefrist versäumt worden ist.

Leitsatz

  1. NV: Das Gericht braucht den fristgerechten Eingang eines Einspruchs dann nicht weiter aufklären, wenn die Klagefrist versäumt worden ist.
  2. NV: Die aktuelle Verhandlungs- und Reisefähigkeit am Tag der Durchführung der mündlichen Verhandlung ist nachzuweisen, wenn ein Beteiligter bislang die sachgerechte ärztliche Behandlung verweigert hat.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 29. März 2012, Az: 2 K 139/12, Urteil; nachgehend BFH, 31. Januar 2014, Az: X S 57/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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