10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 11.12.2012 – X S 25/12
Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Wertfestsetzung nach § 33 RVG findet statt, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert richten oder wenn es an einem solchen Wert fehlt. Eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht.
Leitsatz
- NV: Die Wertfestsetzung nach § 33 RVG findet statt, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert richten oder wenn es an einem solchen Wert fehlt. Eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht.
- NV: Im Rahmen der Wertfestsetzung nach § 33 RVG sind Streitigkeiten betreffend das Auftragsverhältnis unerheblich.
- NV: Im Verfahren betreffend die Berichtigung einer Rechtsmittelbelehrung ist wie in anderen Urteilsberichtigungsverfahren der Wert regelmäßig mit einem Zehntel des Werts des Hauptsacheverfahrens anzusetzen.
- NV: Die Wertfestsetzung gemäß § 33 RVG erfolgt beim BFH in der Besetzung mit drei Richtern (Hinweis auf § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 52 Abs. 1 GKG
- § 66 Abs. 6 S. 1 GKG
- § 23 Abs. 1 S. 2 RVG
- § 33 RVG
Weitere Entscheidungen zu § 10 FGO
- BFH VIII S 9/24 vom 26.11.2024NVStatthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen die Gewährung der AdV ablehnenden Beschluss des BFHNV: Gegen einen die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) ablehnenden Beschluss des Bundesfinanzhofs ist die Anhörungsrüge statthaft, wenn der…
- BFH VIII R 6/21 vom 14.12.2021NVKeine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines BevollmächtigtenNV: Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, dass ein vom Prozessbevollmächtigten zur Post aufgegebener fristgebundener…
- BFH X S 22/21 vom 21.09.2021NVBehandlung von Anträgen auf Berichtigung des Tatbestands von BFH-Urteilen1. NV: Über einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines BFH-Urteils entscheidet der Senat unter Mitwirkung aller Richter, die bei dem Urteil mitgewirkt…
- BFH II R 33/18 vom 28.04.2020NVWiedereinsetzung in die RevisionsbegründungsfristNV: Löscht ein Berufsträger eine Frist, ohne sich der Erledigung der innerhalb der Frist vorzunehmenden Prozesshandlung vergewissert zu haben, ist die…
- BFH III B 16/15 vom 13.04.2016NVBeschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz: kein Vertretungszwang, Besetzung der Richterbank, Unzulässigkeit1. NV: Der Vertretungszwang des § 62 Abs. 4 FGO gilt nicht für eine Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss des BFH, mit dem über die Erinnerung…
- BFH VII R 28/13 vom 04.08.2014NVOffensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss1. NV: Ist der Antrag auf Ergänzung des Urteils gemäß § 109 Abs. 1 FGO offensichtlich unzulässig, so kann er entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 126 Abs. 1…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat