10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.12.2014 – X S 20/14

Anhörungsrüge; Frist

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Zweiwochenfrist des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs. Die Bekanntgabefiktion des § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO ist nicht anwendbar (vgl. BVerfG vom 4. April 2007 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242) .

Leitsatz

  1. NV: Die Zweiwochenfrist des § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO beginnt mit der tatsächlichen Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs. Die Bekanntgabefiktion des § 133a Abs. 2 Satz 3 FGO ist nicht anwendbar (vgl. BVerfG vom 4. April 2007 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242) .
  2. NV: Mangels anderweitiger konkreter Anhaltspunkte darf das Gericht gleichwohl im Wege der tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass einfache Post drei Tage nach der Aufgabe zur Post dem Empfänger zugegangen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 31. Januar 2014, Az: X B 52/13, Beschluss; vorgehend FG Köln, 6. März 2013, Az: 3 K 3551/06, Urteil; vorgehend BFH, 8. August 2006, Az: X B 169/05, Beschluss; vorgehend FG Köln, 15. August 2005, Az: 3 K 1372/01, Urteil; vorgehend BFH, 29. November 2000, Az: X R 10/00, Urteil; vorgehend FG Köln, 11. Juni 1999, Az: 3 K 9028/98, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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