BFH, Beschluss vom 16.02.2022 – X S 16/21, X S 17/21 (PKH), X S 20/21 (PKH), X S 16/21, X S 17/21 (PKH), X S 20/21 (PKH)
Aus dem Leitsatz
NV: Für eine nach dem 31.12.2020 bei Gericht eingegangene --ohne Erfolg gebliebene-- Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO beträgt die Festgebühr nach Maßgabe der zeitlichen Anwendungsregel in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG noch 60 € (und nicht bereits 66 €), wenn sich die Rüge auf eine gerichtliche Entscheidung bezieht, deren Verfahren vor dem 01.01.2021 und damit vor…
Leitsatz
NV: Für eine nach dem 31.12.2020 bei Gericht eingegangene --ohne Erfolg gebliebene-- Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO beträgt die Festgebühr nach Maßgabe der zeitlichen Anwendungsregel in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG noch 60 € (und nicht bereits 66 €), wenn sich die Rüge auf eine gerichtliche Entscheidung bezieht, deren Verfahren vor dem 01.01.2021 und damit vor Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229) anhängig geworden ist. Dies hat seinen Grund darin, dass die Anhörungsrüge ein auf die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens gerichteter Rechtsbehelf ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Die Verfahren X S 16/21, X S 17/21 (PKH) und X S 20/21 (PKH) werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
- Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2021- ... wird als unbegründet zurückgewiesen.
- Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2021- ... wird als unbegründet zurückgewiesen.
- Der Antrag im Verfahren X S 17/21 (PKH) wird abgelehnt.
- Der Antrag im Verfahren X S 20/21 (PKH) wird abgelehnt.
- Die Kosten des Verfahrens wegen Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2021- ... hat der Antragsteller zu tragen. Im Übrigen ergehen die Entscheidungen gerichtsgebührenfrei.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3 Abs. 2 GKG
- § 71 Abs. 1 S. 1 GKG
- § 71 Abs. 1 S. 2 GKG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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