10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.02.2022 – X S 16/21, X S 17/21 (PKH), X S 20/21 (PKH), X S 16/21, X S 17/21 (PKH), X S 20/21 (PKH)

Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen
ECLI: DE:BFH:2022:B.160222.XS16.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Für eine nach dem 31.12.2020 bei Gericht eingegangene --ohne Erfolg gebliebene-- Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO beträgt die Festgebühr nach Maßgabe der zeitlichen Anwendungsregel in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG noch 60 € (und nicht bereits 66 €), wenn sich die Rüge auf eine gerichtliche Entscheidung bezieht, deren Verfahren vor dem 01.01.2021 und damit vor…

Leitsatz

NV: Für eine nach dem 31.12.2020 bei Gericht eingegangene --ohne Erfolg gebliebene-- Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO beträgt die Festgebühr nach Maßgabe der zeitlichen Anwendungsregel in § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG noch 60 € (und nicht bereits 66 €), wenn sich die Rüge auf eine gerichtliche Entscheidung bezieht, deren Verfahren vor dem 01.01.2021 und damit vor Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229) anhängig geworden ist. Dies hat seinen Grund darin, dass die Anhörungsrüge ein auf die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens gerichteter Rechtsbehelf ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

  1. Die Verfahren X S 16/21, X S 17/21 (PKH) und X S 20/21 (PKH) werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
  2. Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2021- ... wird als unbegründet zurückgewiesen.
  3. Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2021- ... wird als unbegründet zurückgewiesen.
  4. Der Antrag im Verfahren X S 17/21 (PKH) wird abgelehnt.
  5. Der Antrag im Verfahren X S 20/21 (PKH) wird abgelehnt.
  6. Die Kosten des Verfahrens wegen Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22.04.2021- ... hat der Antragsteller zu tragen. Im Übrigen ergehen die Entscheidungen gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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