10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.12.2011 – X S 11/11 (PKH)

Beiordnung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren - Streit über Erledigung der Hauptsache

Aus dem Leitsatz

NV: Der Antragsteller kann im Rahmen seines PKH-Verfahrens an Stelle eines Rechtsanwalts, der ihm vom Gericht beigeordnet werden soll, einen anderen Rechtsanwalt benennen. Besonderheiten bestehen nur dann, wenn dem Antragsteller im Rahmen der Gewährung von PKH bereits ein bestimmter Rechtsanwalt beigeordnet war.

Leitsatz

NV: Der Antragsteller kann im Rahmen seines PKH-Verfahrens an Stelle eines Rechtsanwalts, der ihm vom Gericht beigeordnet werden soll, einen anderen Rechtsanwalt benennen. Besonderheiten bestehen nur dann, wenn dem Antragsteller im Rahmen der Gewährung von PKH bereits ein bestimmter Rechtsanwalt beigeordnet war.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

nachgehend BFH, 14. Februar 2012, Az: X S 1/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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