10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.02.2012 – X S 1/12

Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht - Vertretungszwang bei Erhebung einer Anhörungsrüge - Gerichtsgebührenfreiheit der Gegenvorstellung

Aus dem Leitsatz

NV: Bei einem rechtskundig vertretenen Beteiligten ist ein richterlicher Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht des Begehrens des Beteiligten regelmäßig dann entbehrlich, wenn hierauf bereits der Prozessgegner hingewiesen hat .

Leitsatz

NV: Bei einem rechtskundig vertretenen Beteiligten ist ein richterlicher Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht des Begehrens des Beteiligten regelmäßig dann entbehrlich, wenn hierauf bereits der Prozessgegner hingewiesen hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 14. Dezember 2011, Az: X B 42/11, Beschluss; vorgehend BFH, 14. Dezember 2011, Az: X S 11/11 (PKH), Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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