9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.06.2026 – IX S 17/26 (PKH)

Prozesskostenhilfe; Darlegung von Zulassungsgründen; Antrag auf Akteneinsicht
ECLI: DE:BFH:2026:B.260626.IXS17.26.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss im Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH) im Hinblick auf die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegen.

Leitsatz

  1. NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss im Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH) im Hinblick auf die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegen.
  2. NV: Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH nicht vor, ist ein Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen, da die Akteneinsicht unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Vorinstanz und Verfahrensgang

nachgehend BFH, 24. Juli 2026, Az: IX S 28/26, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 78 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat