10. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.01.2017 – X R 51/14

Steuerliche Berücksichtigung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer schweizerischen privatrechtlichen Pensionskasse
ECLI: DE:BFH:2017:U.250117.XR51.14.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei der Beurteilung der Steuerfreiheit von Beiträgen des Arbeitgebers zu Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitnehmers in der Schweiz (§ 3 Nr. 62 EStG; hier: Beiträge zu einer privatrechtlichen Pensionskasse) ist zwischen obligatorischen und überobligatorischen Beiträgen zu differenzieren.

Leitsatz

  1. NV: Bei der Beurteilung der Steuerfreiheit von Beiträgen des Arbeitgebers zu Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitnehmers in der Schweiz (§ 3 Nr. 62 EStG; hier: Beiträge zu einer privatrechtlichen Pensionskasse) ist zwischen obligatorischen und überobligatorischen Beiträgen zu differenzieren.
  2. NV: Die nach § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG vorzunehmende Kürzung des Sonderausgaben-Höchstbetrags um den nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einen diesem gleichgestellten steuerfreien Zuschuss ist auf den tatsächlich geleisteten steuerfreien Arbeitgeberanteil bzw. Zuschuss beschränkt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 7. August 2013 14 K 160/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. August 2013, Az: 14 K 160/13, Urteil; nachgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. November 2017, Az: 14 K 1335/17, Beschluss

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