10. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 16.02.2011 – X R 46/09

Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung keine Sonderausgabe des Erblassers - Zuwendungen im Sinne des § 10b Abs. 1a Satz 2 EStG - Abfluss einer Ausgabe des Erblassers - Fiktion des § 84 BGB

Aus dem Leitsatz

1. Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen .

Leitsatz

  1. Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen .
  2. § 84 BGB berührt den Abflusszeitpunkt von Stiftungsgründungsspenden nicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 11. September 2009, Az: 3 K 242/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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