10. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 16.02.2011 – X R 46/09
Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung keine Sonderausgabe des Erblassers - Zuwendungen im Sinne des § 10b Abs. 1a Satz 2 EStG - Abfluss einer Ausgabe des Erblassers - Fiktion des § 84 BGB
Aus dem Leitsatz
1. Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen .
Leitsatz
- Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen .
- § 84 BGB berührt den Abflusszeitpunkt von Stiftungsgründungsspenden nicht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 11. September 2009, Az: 3 K 242/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10b Abs. 1a EStGSteuerbegünstigte Zwecke
- § 11 Abs. 2 EStGVereinnahmung und Verausgabung
- § 84 BGBStiftungsorgane
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