BFH, Urteil vom 15.06.2010 – X R 36/08
Aus dem Leitsatz
NV: Wird ein Betrieb gegen der Höhe nach gleichbleibende Kaufpreisraten mit einer Laufzeit von nicht mehr als zehn Jahren veräußert, dann ist der Barwert der Kaufpreisraten als Veräußerungspreis i.S. des § 16 EStG im Jahr der Verschaffung des (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums an dem Betrieb anzusetzen. Eine Behandlung als nachträgliche…
Leitsatz
NV: Wird ein Betrieb gegen der Höhe nach gleichbleibende Kaufpreisraten mit einer Laufzeit von nicht mehr als zehn Jahren veräußert, dann ist der Barwert der Kaufpreisraten als Veräußerungspreis i.S. des § 16 EStG im Jahr der Verschaffung des (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums an dem Betrieb anzusetzen. Eine Behandlung als nachträgliche betriebliche Einnahmen wegen des Vorliegens wagnisbezogener Bezüge ist nicht deshalb gestattet, weil abstrakt die Gefahr besteht, dass die geschuldeten Raten vom Verpflichteten zum Teil nicht erbracht werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Karlsruhe, vom 31. Januar 2007 13 K 139/04 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Revisionsbeklagte zu tragen. Hinweis: Mit BFH-Beschluss vom 21. Juli 2016 X R 36/08 wurde der Tenor dahingehend berichtigt, dass der Fiskus des Landes L die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen hat.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 31. Januar 2007, Az: 13 K 139/04, Urteil; nachgehend BFH, 21. Juli 2016, Az: X R 36/08, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStGVeräußerung des Betriebs
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 AOZurechnung
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Erklären Sie Funktionsweise und Bezugsgröße des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG.
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Typische Nachfrage: Und wem ist ein geleaster Lkw bei einer Grundmietzeit von 95 % der Nutzungsdauer zuzurechnen? - 4Prüferfrage · eigene Seite
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