10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.03.2015 – X B 127/14

Sanierungserlass - Inhaltliche Ausgestaltung des Sanierungskonzepts

Aus dem Leitsatz

NV: Im Sanierungsplan i.S. des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03, BStBl I 2003, 240, müssen die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens sowie die Sanierungseignung des Schulderlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger dargelegt werden .

Leitsatz

NV: Im Sanierungsplan i.S. des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6-S 2140-8/03, BStBl I 2003, 240, müssen die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens sowie die Sanierungseignung des Schulderlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger dargelegt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2014 3 K 3354/10 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 30. Juli 2014, Az: 3 K 3354/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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